Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

Kategorie: Recht | 18. März 2020

Nach einer Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen dürften Mehrfachspielhallen, die am 01.01.2020 bestanden haben und bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen, nicht ohne Weiteres von einer Länderöffnungsklausel profitieren können, selbst wenn diese am 01.07.2021 in Kraft treten sollte (Az. 4 B 977/18).

Weitere Informationen: Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

Quelle: www.datev.de

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