Geplante Zufahrt zum Wochenendhausgebiet Oberlahr rechtswidrig

Kategorie: Recht | 21. August 2017

Das VG Koblenz hat der Klage der Ortsgemeinde Burglahr stattgegeben, mit der diese gegen eine seitens der Kommunalaufsicht des beklagten Landkreises Altenkirchen angeordnete sog. Pflichtzweckvereinbarung vorgegangen ist (Az. 1 K 1251/16).

Weitere Informationen: Geplante Zufahrt zum Wochenendhausgebiet Oberlahr rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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