Gerätemieter darf Herausgabe der Zugangscodes für Heizkostenverteiler verlangen
Kategorie: Recht | 30. Oktober 2018
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Anbieter von Heizkostenverteilern und Wasserzählern die Entschlüsselungscodes an ihre Kunden herausgeben müssen, wenn die Geräte die gesammelten Informationen derart verschlüsseln, dass sie nur für den Anbieter lesbar sind (Az. 385 C 2556/17).
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Quelle: www.datev.de