Gericht bestraft Almased wegen verbotener Werbeversprechen

Kategorie: Recht | 6. September 2017

Die Almased Wellness GmbH aus Bienenbüttel warb für ein Schlankheitsmittel mit bezifferten Gewichtsreduktionen innerhalb konkret angegebener Zeiträume, die angebliche Regulierung des Blutzuckerspiegels oder Aktivierung des Stoffwechsels. Das Landgericht Lüneburg erklärte das in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen für unzulässig und untersagte eine Reihe der verbotenen Werbeaussagen.

Weitere Informationen: Gericht bestraft Almased wegen verbotener Werbeversprechen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden . . . ...

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird . . . ... [weiterlesen]

Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – . . . ...

Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; . . . ... [weiterlesen]

Archiv