Gericht bestraft Almased wegen verbotener Werbeversprechen
Kategorie: Recht | 6. September 2017
Die Almased Wellness GmbH aus Bienenbüttel warb für ein Schlankheitsmittel mit bezifferten Gewichtsreduktionen innerhalb konkret angegebener Zeiträume, die angebliche Regulierung des Blutzuckerspiegels oder Aktivierung des Stoffwechsels. Das Landgericht Lüneburg erklärte das in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen für unzulässig und untersagte eine Reihe der verbotenen Werbeaussagen.
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Quelle: www.datev.de