Gericht lässt Zeugenvernehmung per WhatsApp-Videoanruf zu
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2025
Das AG Dortmund hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Zeugenvernehmung per WhatsApp über das Mobiltelefon des Betroffenen erlaubt. Auf datenschutzrechtliche Bedenken hatte es hingewiesen – diese aber mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der besonderen Vernehmung und der besonderen Verfahrenssituation zurückgestellt (Az. 729 OWi-268 Js 298/25-30/25). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de