Gerichtliche Räumungsfrist in einer Wohnraummietsache wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert
Kategorie: Recht | 27. März 2020
Das LG Berlin hat auf Antrag eines gekündigten und zur Räumung verurteilten Mieters entschieden, dass gerichtliche Räumungsfristen in Wohnraummietsachen wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30.06.2020 verlängert werden müssten (Az. 67 S 16/20).
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Quelle: www.datev.de