Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Flugpersonal und Fluggesellschaft
Kategorie: Recht | 14. September 2017
Laut EuGH können Mitglieder des Flugpersonals in Rechtsstreitigkeiten über ihre Arbeitsverträge das Gericht des Ortes anrufen, von dem aus sie den wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber erfüllen. Das nationale Gericht müsse diesen Ort anhand aller maßgeblichen Umstände bestimmen. Dabei sei die „Heimatbasis“ des Arbeitnehmers ein wichtiges Indiz (Rs. C-168/16, C-169/16).
Weitere Informationen: Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Flugpersonal und Fluggesellschaft
Quelle: www.datev.de