Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Flugpersonal und Fluggesellschaft

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Laut EuGH können Mitglieder des Flugpersonals in Rechtsstreitigkeiten über ihre Arbeitsverträge das Gericht des Ortes anrufen, von dem aus sie den wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber erfüllen. Das nationale Gericht müsse diesen Ort anhand aller maßgeblichen Umstände bestimmen. Dabei sei die „Heimatbasis“ des Arbeitnehmers ein wichtiges Indiz (Rs. C-168/16, C-169/16).

Weitere Informationen: Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Flugpersonal und Fluggesellschaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Eilantrag gegen „Gendern in der Schule“ . . . ...

Das VG Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen die . . . ... [weiterlesen]

Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund . . . ...

Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- . . . ... [weiterlesen]

Archiv