Geringer ergänzender Sozialleistungsbezug begründet keinen Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts
Kategorie: Recht | 25. Februar 2020
Ein verunglückter bulgarischer Arbeitnehmer ist nicht von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. So entschied das LSG Darmstadt (Az. L 6 AS 528/19 B ER).
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Quelle: www.datev.de