Germania unterliegt im Eilverfahren gegen die Bundesrepublik

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017

Das LG Berlin hat zum Nachteil der Germania Fluggesellschaft mbH einen Antrag auf Feststellung, dass sich das im Zusammenhang mit der Kreditgenehmigung für Air Berlin geführte Eilverfahren in der Hauptsache erledigt hat, abgelehnt. Germania müsse die Kosten des Verfahrens tragen (Az. 16 O 323/17).

Weitere Informationen: Germania unterliegt im Eilverfahren gegen die Bundesrepublik

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv