Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf Schmerzensgeld

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Juni 2022

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen können (Az. 2-24 O 109/19).

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Quelle: www.datev.de

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