Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Kategorie: Recht | 20. März 2020

Das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist nichtig. Es bewirkt der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, ist aber vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden. Dies entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 739/17).

Weitere Informationen: Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Quelle: www.datev.de

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