Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 – Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a

Kategorie: Steuern | 29. Mai 2020

Das BMF hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2020 (BStBl I S. 518) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert (Az. IV A 4 -S-0316-a / 20 / 10003 :002).

Weitere Informationen: Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 – Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a

Quelle: www.datev.de

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