Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Kategorie: Recht | 28. Mai 2019

Während die Hürden für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt sinken, enden die Kompetenzen der Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten an den jeweiligen Grenzen. Daher vernetzt die EU schon seit 2004 diese Behörden und verpflichtet sie zu grenzüberschreitender Unterstützung bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Die Rechtsgrundlage dafür wird mit Wirkung ab Januar 2020 geändert. Darüber informiert das BMJV.

Weitere Informationen: Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Quelle: www.datev.de

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