Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Kategorie: Recht | 13. Februar 2020

Das BMJV hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt das Ziel, allen natürlichen Personen eine voraussetzungslose Restschuldbefreiung und damit einen wirtschaftlichen Neustart binnen drei Jahren zu ermöglichen.

Weitere Informationen: Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Quelle: www.datev.de

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