Gesetzentwurf: Kohle und Abfälle sollen künftig CO2-Bepreisung unterliegen
Kategorie: Steuern und Recht | 20. September 2022
Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/3438) sollen nunmehr auch ab 2023 die Brennstoffe Kohle und Abfälle in das Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen werden.
Quelle: www.datev.de