Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. August 2023

Das FG Hamburg entschied, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt (Az. 3 K 188/21).

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Quelle: www.datev.de

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