Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Kategorie: Steuern und Recht | 23. August 2023
Das FG Hamburg entschied, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt (Az. 3 K 188/21).
Quelle: www.datev.de