Gesetzliche Neuregelung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016

Kategorie: Steuern | 1. Juni 2018

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146b AO – neu – eingefügt worden. Nach dem 31. Dezember 2017 ist diese Regelung anzuwenden. Der Anwendungserlass zur AO ist daher entsprechend zu ergänzen. Das BMF teilt mit, dass im Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014, mit sofortiger Wirkung nach der Regelung zu § 146 die im Schreiben enthaltene Regelung zu § 146b eingefügt wird (Az. IV A 4 – S-0316 / 13 / 10005 :054).

Weitere Informationen: Gesetzliche Neuregelung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission veröffentlicht Jahresbericht zur Steuerpolitik in . . . ...

Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TAXUD) der EU-Kommission hat . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen . . . ...

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ . . . ... [weiterlesen]

Archiv