Gesetzliche Unfallversicherung – Beweislast bei Unfall im öffentlichen Raum

Kategorie: Recht | 2. März 2018

Die Beweislast für den Zusammenhang eines während der versicherten Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum zurückgelegten Weges mit der versicherten Tätigkeit als anspruchsbegründende Tatsache trägt der Versicherte. So entschied das SG Gießen (Az. S 1 U 139/15).

Weitere Informationen: Gesetzliche Unfallversicherung – Beweislast bei Unfall im öffentlichen Raum

Quelle: www.datev.de

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