Gesetzliche Unfallversicherung – Beweislast bei Unfall im öffentlichen Raum
Kategorie: Recht | 2. März 2018
Die Beweislast für den Zusammenhang eines während der versicherten Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum zurückgelegten Weges mit der versicherten Tätigkeit als anspruchsbegründende Tatsache trägt der Versicherte. So entschied das SG Gießen (Az. S 1 U 139/15).
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Quelle: www.datev.de