Gestattung des "Rheingauer Weinbrunnens" am Rüdesheimer Platz war rechtmäßig

Kategorie: Recht | 26. September 2017

Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Gestattung des traditionellen Weinfestes am Rüdesheimer Platz („Rheingauer Weinbrunnen“) in Berlin-Wilmersdorf im Jahre 2014 rechtmäßig war, da keine unzumutbaren Lärmimmissionen vorlagen (Az. 1 B 14.16).

Weitere Informationen: Gestattung des "Rheingauer Weinbrunnens" am Rüdesheimer Platz war rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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