Gestattung des "Rheingauer Weinbrunnens" am Rüdesheimer Platz war rechtmäßig
Kategorie: Recht | 26. September 2017
Das OVG Berlin-Brandenburg entschied, dass die Gestattung des traditionellen Weinfestes am Rüdesheimer Platz („Rheingauer Weinbrunnen“) in Berlin-Wilmersdorf im Jahre 2014 rechtmäßig war, da keine unzumutbaren Lärmimmissionen vorlagen (Az. 1 B 14.16).
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Quelle: www.datev.de