Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
Kategorie: Steuern und Recht | 22. November 2024
Nach der Umgestaltung der Regelung zum Übergang von Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern auch wegen Kosten für das Pflegeheim durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist das vorgeschaltete Auskunftsverfahren gestuft und zunächst nur auf Angaben zum Einkommen beschränkt. So entschied das BSG (Az. B 8 SO 5/23 R)
Quelle: www.datev.de