Gestzliche Neuregelung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016
Kategorie: Steuern | 20. Juni 2018
Das BMF teilt mit, dass durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 § 146 Abs. 1 AO neu gefasst worden ist. Diese Änderung ist am 29. Dezember 2016 in Kraft getreten. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146 AO wird daher neu gefasst (Az. IV A 4 – S-0316 / 13 / 10005 :53).
Weitere Informationen: Gestzliche Neuregelung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016
Quelle: www.datev.de