Gewerbeausweis für Immobilienmakler kann nicht von Airbnb verlangt werden

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2019

Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis für Immobilienmakler verfügt, da diese Anforderung der Kommission nicht gemäß der Richtlinie über den elektronischen Rechtsverkehr mitgeteilt wurde. So entschied der EuGH (Rs. C-390/18).

Weitere Informationen: Gewerbeausweis für Immobilienmakler kann nicht von Airbnb verlangt werden

Quelle: www.datev.de

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