Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Kategorie: Steuern | 30. Juni 2017

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln ist mit der Folge, dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind (Az. 1 K 3691/15).

Weitere Informationen: Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten . . . ...

Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle . . .

Die BaFin teilte am 04.12.2023 mit, dass sie im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

Archiv