Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Kategorie: Steuern | 30. Juni 2017

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln ist mit der Folge, dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind (Az. 1 K 3691/15).

Weitere Informationen: Gewerbesteuerlicher Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres? . . .

Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im April 2024 . . .

Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten . . . ... [weiterlesen]

Archiv