Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb

Kategorie: Steuern und Recht | 26. Januar 2023

Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung durch von diesem Tarifvertrag abweichende betriebliche Regelungen nicht mehr beeinträchtigt werden. So das BAG (Az. 4 ABR 4/22).

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Quelle: www.datev.de

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