Gewerkschaftsausschluss verfristet

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Das OLG Frankfurt hat bekräftigt, dass eine Gewerkschaft nur dann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen kann, wenn sie in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe den Ausschluss beschließt. Ein halbes Jahr ist zu lang (Az. 4 U 234/17).

Weitere Informationen: Gewerkschaftsausschluss verfristet

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv