Gewerkschaftsausschluss verfristet

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Das OLG Frankfurt hat bekräftigt, dass eine Gewerkschaft nur dann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen kann, wenn sie in angemessener Zeit nach Kenntnis der Gründe den Ausschluss beschließt. Ein halbes Jahr ist zu lang (Az. 4 U 234/17).

Weitere Informationen: Gewerkschaftsausschluss verfristet

Quelle: www.datev.de

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