Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2021
Die Gewinne seien sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Kryptowährungen seien immaterielle Wirtschaftsgüter. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts sei lt. FG Baden-Württemberg weit zu fassen und auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen (Az. 5 K 1996/19).
Quelle: www.datev.de