Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2021

Die Gewinne seien sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Kryptowährungen seien immaterielle Wirtschaftsgüter. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts sei lt. FG Baden-Württemberg weit zu fassen und auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen (Az. 5 K 1996/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwaltsverschulden: Anwälte müssen beA-Eingangsbestätigung kontrollieren . . .

Anwältinnen und Anwälte, die einen fristgebundenen Schriftsatz per beA einreichen, . . . ... [weiterlesen]

Harmonisierung des Insolvenzrechts . . .

Der Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments hat am 24.06.2025 über seinen . . . ... [weiterlesen]

Archiv