Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften, die der Absicherung von Ausschüttungen dienen, unterfallen nicht der Besteuerung nach § 5a EStG

Kategorie: Steuern | 23. Juli 2019

Schließt ein Publikums-Schiffsfonds ein Devisentermingeschäft ab, welches in seiner Intention und Umsetzung im Wesentlichen dazu bestimmt ist und durchgeführt wird, die prospektierte Ausschüttung an die Anleger gegen Währungsschwankungen abzusichern, so unterfallen Gewinne aus diesem Geschäft lt. FG Schleswig-Holstein nicht der Tonnagebesteuerung (Az. 4 K 19/19).

Weitere Informationen: Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften, die der Absicherung von Ausschüttungen dienen, unterfallen nicht der Besteuerung nach § 5a EStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

WPK Magazin Ausgabe 2/2025 . . .

Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Keine Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche . . . ...

Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention . . . ... [weiterlesen]

Archiv