Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig

Kategorie: Steuern und Recht | 24. Mai 2023

Für die gegenüber einer Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ergangene Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 1026/22.KO).

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Quelle: www.datev.de

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