GmbH hat für Zeiträume vor Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft keinen Anspruch auf gewerbesteuerlichen Freibetrag

Kategorie: Steuern | 17. Dezember 2018

Das FG Münster hat entschieden, dass einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, der Freibetrag von 24.500 Euro für Zeiträume vor der Aufnahme nicht zu gewähren ist (Az. 10 K 4079/16).

Weitere Informationen: GmbH hat für Zeiträume vor Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft keinen Anspruch auf gewerbesteuerlichen Freibetrag

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen . . . ...

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ . . . ... [weiterlesen]

Ein Fünftel wurde im Job zu . . . ...

Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. . . . ... [weiterlesen]

Archiv