Grabbeigabe: Testamentsvollstrecker begeht keine grobe Pflichtverletzung

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Dezember 2023

Eine Grabbeigabe (Goldkette und Eheringe) durch den Testamentsvollstrecker ist auch bei einer Auswirkung auf ein Vermächtnis nicht grob pflichtwidrig. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 120/23).

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Quelle: www.datev.de

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