Grenzen der tariflichen Regelungsmacht – Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher Nachvollziehung" eines Tarifwerks

Kategorie: Recht | 14. Mai 2020

Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. So das BAG (Az. 4 AZR 489/19).

Weitere Informationen: Grenzen der tariflichen Regelungsmacht – Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher Nachvollziehung" eines Tarifwerks

Quelle: www.datev.de

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