Grenzwert zu absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille gilt nicht für "Pedelecs"
Kategorie: Recht | 15. Juli 2020
Das OLG Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass derzeit keine gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse dafür bestehen, dass Fahrer von handelsüblichen Elektrofahrrädern („Pedelecs“) mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h bereits unterhalb der für Fahrradfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration absolut fahruntüchtig sind. Die Rechtsprechung des BGH, wonach der Führer eines Kraftfahrzeugs bereits von einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille an unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, findet daher auf solche „Pedelecs“ keine Anwendung (Az. 2 Rv 35 Ss 175/20).
Weitere Informationen: Grenzwert zu absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille gilt nicht für "Pedelecs"
Quelle: www.datev.de