Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Das BVerwG hat entschieden, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Gemeinde Wangerland als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen dürfen danach unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden (Az. 10 C 7.16).

Weitere Informationen: Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

Quelle: www.datev.de

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