Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig
Kategorie: Recht | 14. September 2017
Das BVerwG hat entschieden, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Gemeinde Wangerland als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen dürfen danach unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden (Az. 10 C 7.16).
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Quelle: www.datev.de