Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Januar 2023

Das BSG hat entschieden, wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen. Dafür ist erforderlich, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Verlauf spricht (Az. B 1 KR 7/22 R).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick . . .

Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der . . . ... [weiterlesen]

Phishing bei Reisebuchung: Kein Anspruch auf . . . ...

Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre . . . ... [weiterlesen]

Archiv