Grundschulkind hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer

Kategorie: Recht | 8. Februar 2019

Das SG Detmold hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einer an Diabetes erkrankten Schülerin, die die Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung begehrte, Recht gegeben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe würden auch die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht umfassen (Az. S 11 SO 221/18 ER).

Weitere Informationen: Grundschulkind hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer

Quelle: www.datev.de

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