Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kein Mehrbedarf für Tierhaltungen

Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024

Eine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen ist im SGB II nicht vorgesehen, weil die Hundehaltung nicht zum vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum rechnet. So entschied das SG Stuttgart (Az. 18 AS 1538/22).

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Quelle: www.datev.de

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