Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver

Kategorie: Recht | 28. August 2017

Seit 2002 ist die gesetzliche Rente allein nicht mehr ausreichend, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Private Vorsorge ist unerlässlich, und auch die betriebliche Altersvorsorge hat an Bedeutung gewonnen. Liegt die spätere Rente unter dem gesetzlich festgelegten Mindestbedarf, wird unter bestimmten Voraussetzungen die „Grundsicherung im Alter“ gewährt. Dazu hat das DIW Berlin Stellung genommen.

Weitere Informationen: Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver

Quelle: www.datev.de

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