Grundstücksnachbarin haftet für Schäden an zwei Ferraris
Kategorie: Recht | 6. Februar 2020
Wird die Übertragung von Brandfolgen durch Lagerung brennbaren Holzes in einem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand ermöglicht, muss die verantwortliche Nachbarin für diese Folgen – hier u. a. die Beschädigung von zwei Ferraris – gegenüber ihrem Grundstücksnachbarn einstehen. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Az. 24 U 146/18).
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Quelle: www.datev.de