Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

Kategorie: Steuern und Recht | 14. März 2025

Der BGH hat sich mit den wechselseitigen Ansprüchen von Grundstückseigentümer und gutgläubigem Ersteher nach rechtskräftiger Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren befasst. Das neu gebaute Haus muss nicht abgerissen werden, der Grundstücksstreit muss vor dem OLG neu verhandelt werden (Az. V ZR 153/23).

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Quelle: www.datev.de

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