Häusliche Gewalt: Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2024

Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 UF 144/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen . . . ...

Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 der WPK . . .

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Archiv