Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der Fluggastbrücke

Kategorie: Recht | 21. November 2017

Laut BGH haftet ein Luftfahrtunternehmen auch für Unfälle, die sich beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug ereignen, also auch beim Sturz eines Reisenden auf der Fluggastbrücke (Az. X ZR 30/15).

Weitere Informationen: Haftung des Luftverkehrsunternehmens für Sturz eines Reisenden auf der Fluggastbrücke

Quelle: www.datev.de

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