Haftung des Segelschülers bei Bootsunfall

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Juli 2023

Das AG München entschied, dass ein Segelschüler, der das Segelschiff beim Anlegen an einem Steg beschädigte, dem Schiffsführer keinen Schadensersatz leisten muss. Das Gericht hat dabei an die Fälle der Haftung eines Kfz-Fahrschülers angeknüpft (Az. 91 C 14599/22).

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Quelle: www.datev.de

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