Haftung einer Kletteranlage und Schadensersatz für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes

Kategorie: Recht | 17. März 2020

Das OLG Stuttgart hat sich im Fall eines Mannes, der in einer Kletteranlage von einem abstürzenden Kletterer schwer verletzt wurde, mit der Frage befasst, wer für den Unfall haftet (Az. 6 U 194/18).

Weitere Informationen: Haftung einer Kletteranlage und Schadensersatz für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes

Quelle: www.datev.de

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