Haftung für Schäden durch heißes Bienenwachs

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Januar 2024

Nachbarn, die unsachgemäß mit heißem Bienenwachs hantieren, müssen für Schäden am benachbarten Haus aufkommen. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 421/20).

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Quelle: www.datev.de

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