Haftung für Schäden durch heißes Bienenwachs
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Januar 2024
Nachbarn, die unsachgemäß mit heißem Bienenwachs hantieren, müssen für Schäden am benachbarten Haus aufkommen. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 421/20).
Quelle: www.datev.de