Haftung nach dem Umweltschadensgesetz: Keine Zurechnung eines Gutachterverschuldens
Kategorie: Recht | 21. September 2017
Das BVerwG hat entschieden, dass bei der verschuldensabhängigen Haftung für Umweltschäden Vorsatz und Fahrlässigkeit nach zivilrechtlichen Maßstäben bestimmt werden. Ein etwaiges Verschulden eines vom Verantwortlichen beauftragten weisungsfreien Gutachters wird diesem nicht zugerechnet (Az. 7 C 29.15).
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Quelle: www.datev.de