Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall
Kategorie: Recht | 4. September 2017
Auf Parkplätzen müssen sich die Beteiligten gegenseitig verständigen. Grundsätzlich haben die Fahrzeuge auf den Fahrspuren keine Vorfahrt gegenüber den Ausparkenden. Bei einem Unfall kommt es in der Regel zu einer Haftungsverteilung. So entschied das AG Wangen (Az. 4 C 195/16). Darauf wies der DAV hin.
Weitere Informationen: Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall
Quelle: www.datev.de