Handelskammer muss nach dem Transparenzgesetz keine Informationen veröffentlichen

Kategorie: Recht | 17. April 2018

Das Hamburgische OVG hat entschieden, dass die Handelskammer Hamburg nicht der Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt und deshalb von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist, Informationen in das Informationsregister einzupflegen (Az. 3 Bf 271/17.Z).

Weitere Informationen: Handelskammer muss nach dem Transparenzgesetz keine Informationen veröffentlichen

Quelle: www.datev.de

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