Handlungsfähigkeit für Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften

Kategorie: Recht | 30. März 2020

Die vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und vielen weiteren Rechtsformen sichergestellt wird, trat am 28.03.2020 in Kraft und gilt bis Ende 2021. Damit sind erstmals virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften möglich. Das BMJV hat dazu nähere Informationen veröffentlicht.

Weitere Informationen: Handlungsfähigkeit für Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften

Quelle: www.datev.de

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