Handyaufnahmen genießen urheberrechtlichen Schutz
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Juni 2025
Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Darüber hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-06 O 299/24).
Quelle: www.datev.de